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Kanzlei für Wirtschaftsrecht in Aachen

NS+P Legal – Rechtsanwälte für Unternehmer und Unternehmen, Körperschaften und Institutionen, die u.a. eine interdisziplinäre Beratung suchen.

Als wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Kanzlei mit Schwerpunkten im Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht sind wir in der Städte Region Aachen und weit über deren Grenzen hinaus ein kompetenter Ansprechpartner. Unsere Idee der interdisziplinären Beratung unterscheidet uns von reinen Rechtsanwaltskanzleien. Das jederzeit auf kurzen Wegen erreichbare Wissen und die Erfahrung aus den Bereichen Tax, Audit und Consulting ergänzen die juristische Beratung im wirtschaftlichen Gesamtkonzept.

Es ist diese Idee, die für unsere Mandanten aus Mittelstand, Industrie, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und sonstigen Körperschaften den Unterschied in der Beratungsqualität ausmacht. Im Team mit den NS+P Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Betriebswirten können sämtliche für eine wirtschaftliche Entscheidung wesentlichen Aspekte neben der juristischen Gestaltung beleuchtet werden.

Wir schaffen in unserer Kanzlei in Aachen damit die besten Voraussetzungen, mit Ihnen und für Sie passende Lösungen zu entwickeln. Lösungen, für die wir einstehen. Lösungen, bei deren Umsetzung wir Sie nicht alleinlassen. Sie profitieren in allen außer­gerichtl­ichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen von unserer umfassenden Beratung. Die qualifizierte Beratung aus einer Hand wird zu überzeugenden Argumentationen, von denen unsere Mandanten profitieren.

Unsere Kompetenzen

Arbeitsrecht

Vertragsgestaltung und Beratung vermeiden Konflikte, bevor sie entstehen.

Dem Arbeitsrecht kann sich kaum jemand entziehen. Unternehmen benötigen Arbeitnehmer, Arbeitnehmer brauchen einen Arbeitsplatz, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

Unsere Kanzlei gestaltet Arbeitsverträge, in denen die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern klar geregelt ist, damit die Arbeitsverhältnisse unproblematisch verlaufen.

Für alle Fragen im laufenden Arbeitsverhältnis finden Sie bei uns passende Ansprechpartner. Wenn in einem Unternehmen ein Betriebsrat besteht, helfen wir, Rechte und Pflichten kollektiv zu regeln und Probleme bei der Mitbestimmung zu lösen. Soll ein Arbeitsverhältnis beendet werden, weil ein Arbeitnehmer nicht den Vorstellungen des Unternehmens entsprechend arbeitet oder weil sein Arbeitsplatz wegfällt, helfen wir bei der Vorbereitung und der Umsetzung der Trennung einschließlich der Vertretung im Kündigungsschutzprozess.

Unsere Beratung ist so vielfältig wie das Arbeitsrecht:

  • Arbeitsverträge
  • Arbeitnehmererfindung
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Aufhebungsverträge
  • Begleitung der betrieblichen Personalarbeit
  • Betriebsübergang
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Compliance
  • Führungskräfte
  • Grenzüberschreitender Personaleinsatz
  • Inhouse-Seminare
  • Kirchliches Arbeitsrecht
  • Tarifvertragsrecht
  • Variable Vergütungssysteme
  • Vorstand und Geschäftsführer
  • Wettbewerbsverbot
Berater für Berater

Auch Berufskollegen können nicht alles wissen. Insbesondere Nischenwissen und spezielle Sonderregelungen sind selbst für sehr gut qualifizierte Fachleute mitunter schwer in der Praxis anzuwenden. Aufgrund unserer interdisziplinären Tätigkeit sind wir in vielen Fällen in der Lage, dort weiterzuhelfen, wo das Fach- oder fachübergreifende Wissen von Kollegen endet. Wenn Sie dennoch Ihre Mandanten professionell beraten und Ihr Mandat behalten möchten, sind wir bei der Abwicklung derartiger Problemfälle behilflich. Selbstverständlich gewähren wir einen hundertprozentigen Mandantenschutz.

Derartige komplexe Fragestellungen kommen insbesondere immer wieder vor bei

  • Umstrukturierungen
  • Unternehmensnachfolgefragen
  • Unternehmenskäufen/-verkäufen
Erbrecht

Wann der Erbfall eintritt, ist regelmäßig kaum vorhersehbar. Daher gilt es Vorsorge zu treffen, um ungewollte Konstellationen im Kreis der Erben oder eine unnötige Belastung mit Erbschaftsteuer zu vermeiden und Pflichtteilsansprüchen vorzubeugen. Ist der Erbfall eingetreten, muss häufig in knapp bemessener Zeit entschieden werden, ob eine Erbschaft ausgeschlagen wird. Bei Annahme einer nicht werthaltigen Erbschaft geht es häufig um Fragen der Anfechtungsmöglichkeit und der Begrenzung der Erbenhaftung. Erben sehen sich immer wieder Pflichtteils- und Vermächtnisansprüchen ausgesetzt.

Wir helfen insbesondere bei:

  • Konzeption von Testamenten und Erbverträgen
  • Erbrechtsstreitigkeiten
  • Testamentsvollstreckung
  • Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
  • Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen
  • Begrenzung der Erbenhaftung
Familienrecht

Streitige Scheidungen kosten Zeit, Geld und Nerven. Wir streiten für unsere Mandanten, wenn es sich nicht vermeiden lässt. Wir erarbeiten jedoch bereits im Vorfeld Lösungen, die Streit vermeiden helfen. Gerade Gesellschaftsbeteiligungen sollten nicht zum Spielball eines Rosenkrieges werden, da ihre Bewertung zu den unterschiedlichen Stichtagen kostenintensiv und die Offenbarung von Jahresabschlüssen und sonstigen, die Gesellschaft betreffenden Informationen in aller Regel nicht gewünscht ist. Wir schlagen Alternativen vor, wie Gesellschafts- und sonstiges Vermögen nicht vom Zugewinnausgleich erfasst werden.

Wir helfen insbesondere bei

  • Konzeption von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • Konzeption von Güterrechtsklauseln in Gesellschaftsverträgen
  • Scheidungsverfahren
  • Adoptionsverfahren
Gesellschaftsrecht

Unternehmen werden nur noch selten von einem einzelnen Inhaber geführt. Dies betrifft sowohl gewerbliche Tätigkeiten als auch Freiberufler. Die Zusammenarbeit und Führung innerhalb eines Unternehmens und die Modalitäten des Ausscheidens müssen geregelt werden.

Dies beginnt bei der Auswahl der für Ihre unternehmerische Tätigkeit geeigneten Rechtsform unter juristischen, steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekten. Wenn Sie sich für eine Rechtsform entschieden haben, bereiten wir die für Ihre Zusammenarbeit erforderlichen Verträge bis zur Unterschriftsreife oder notariellen Beurkundung vor. Wenn Sie bereits Mitglied einer Gesellschaft sind, beraten wir Sie über die sich aus Ihren vertraglichen Bindungen ergebenden Verpflichtungen und Möglichkeiten. Wenn Sie mit Ihren Mitgesellschaftern keine einvernehmliche Lösung finden, vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich bei der Auseinandersetzung.

Sollte sich herausstellen, dass die von Ihnen und Ihren Mitgesellschaftern früher getroffene Entscheidung für eine Rechtsform nicht mehr zu den aktuellen wirtschaftlichen oder persönlichen Verhältnissen passt, helfen wir Ihnen bei der Umstrukturierung in eine andere Rechtsform unter besonderer Berücksichtigung der hiermit verbundenen steuerlichen Risiken.

Unsere gesellschaftsrechtliche Betreuung umfasst insbesondere:

  • Rechtsformberatung (z. B. AG, SE, GmbH, GmbH &Co. KG, oHG, GbR)
  • Gesellschaftsverträge (Satzungen, Geschäftsordnungen, Konsortial-, Stimmbindungs- und Joint-Venture-Verträge)
  • Organhaftung
  • Investorenprozesse und Venture-Capital
  • Umwandlungen (Verschmelzung, Ausgliederung, Aufspaltung, Abspaltung und Form­wechsel)
  • Mitarbeiterbeteiligungen
Mergers and Acquisitions (M&A)/ Unternehmenskäufe

Der Verkauf oder der Erwerb eines Unternehmens birgt vielschichtige Probleme. Wir unterstützen Sie mit einem interdisziplinären Team bei der Bewertung und Kaufpreisfindung sowie bei dem Aufdecken oder der Vermeidung von Risiken. Risiken aus der unternehmerischen Tätigkeit in der Vergangenheit und in der Zukunft müssen sowohl wirtschaftlich und steuerlich als auch rechtlich ermittelt und bewertet werden.

Wir helfen bei

  • Verhandlungen
  • Due-Diligence (legal, tax and financial)
  • Rechtliche Strukturierung komplexer Transaktionen
  • Begleitende Maßnahmen und Vorbereitungen (Letter of Intent, term Sheets, NDA etc)
  • Signing- und Closing-Prozesse
Handelsrecht

Die rechtlichen Beziehungen unter Kaufleuten sind vielfältig. Insbesondere durch moderne Fertigungsmethoden und Vertriebswege ist die rechtliche Gestaltung von Verträgen zunehmend komplexer geworden. Es genügt nicht mehr, Kaufverträge zwischen dem Hersteller, dem Großhändler und dem Händler zu vereinbaren. Gegenseitige Pflichten bei der Zusammenarbeit im Vertrieb und bei der Werbung sowie eine umfassende Haftung gegenüber dem Endkunden machen differenzierte und maßgeschneiderte vertragliche Lösungen erforderlich.

Die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen im Zivilprozess ist unsere Aufgabe, wenn Ihr Vertragspartner seine Interessen verfolgt, ohne auf die Rechtslage Rücksicht zu nehmen. Bereits bei der vertraglichen Gestaltung haben wir im Blick, worüber später Streit entstehen kann. Hierbei versuchen wir im Vorhinein für Sie günstige Regelungen zu treffen, damit der Streit nicht später zu Ihrem Nachteil entschieden wird.

Die rechtlichen Schwerpunkte liegen dabei im:

  • Recht des Handelskaufs
  • Vertragshändlerrecht
  • Handelsvertreterrecht
  • Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Vertriebsverträge
  • E-Commerce-Beratung
Steuerrecht

Unsere Erfahrung und die enge Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern sind die Basis für eine erfolgreiche Betreuung in Einspruchsverfahren der Finanzverwaltung und Prozessführung vor den Finanzgerichten.

Zwischen der Finanzverwaltung und Steuerschuldnern bestehen häufig Meinungs­ver­schieden­heiten über die Auslegung von Steuervorschriften. Die Komplexität des deutschen Steuerrechts und die laufende Verabschiedung neuer Steuergesetze und Steuererlasse führt zu einer Vielzahl von Fragen, die letztlich durch die Finanzgerichte und den Bundesfinanzhof geklärt werden müssen. Durch unsere vertieften Kenntnisse im Steuerrecht und eine über Jahrzehnte gewonnene Erfahrung im Prozessieren vor Finanzgerichten und dem Bundes­finanz­hof schaffen wir die formellen Voraussetzungen für eine für unseren Mandanten günstige Entscheidung.

Zusammen mit unseren Steuerberatern helfen wir Ihnen bei

  • Tax-Compliance
  • Einsprüchen
  • Finanzgerichtsprozessen
  • Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof
  • Verständigungsverfahren
  • Ermittlungen wegen Steuerstrafrecht
Wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand

Ob in Bereichen des Kommunalwirtschaftsrechts oder des Hochschulwirtschaftsrechts, wir begleiten die öffentliche Hand bei der Gestaltung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Die Komplexität des Zusammenspiels von privatrechtlichen und öffentlichen Regelungen in Bezug auf das „Ob“ und das „Wie“ der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand steigt stetig. Dabei tritt die öffentliche Hand immer häufiger in Wettbewerb zu Unternehmen der privaten Wirtschaft. Wir beraten angefangen von Gestaltungen im Bereich der Amtshilfe, über Betrauungen und Gestaltungen im Bereich der Daseinsvorsorge bis hin zu Förder- und Zuwendungsprojekten. Dabei nehmen wir Dank unseres interdisziplinären Ansatzes stets auch Fragen der steuerlichen Konsequenzen in den Blick, insbesondere bei:

  • Ausgründungen und Beteiligung der öffentlichen Hand an Unternehmen
  • Beteiligungsmanagement der Kommunen (von der AöR, über die GmbH bis zum Zweckverband)
  • Schulung für entsandte Gremienmitglieder (z.B. Kommunaler Aufsichtsräte)
  • Prüfung Vergabe- und Beihilferechtsfragen (z.B. Gestaltungen von Betrauungsakten)
  • Zuwendungsrecht
  • Besserstellungsverbot
  • Vertragsgestaltungen im Bereich FuE (Forschungs- und Entwicklungsverträge)
  • Umsatzsteuerliche Aspekte bei Kooperationen, Leistungsvereinigungen und Kostenteilungsgemeinschaften (§ 2b UStG)
  • Public Private Partnership-Projekten (PPP/ÖPP)

Wir sind ausgezeichnet!