News
17.12.2020
Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet – lohnsteuerliche Auswirkungen
Der Bundestag hat am 16. Dezember 2020 das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet.
Am 18. Dezember 2020 muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen.
Aus lohnsteuerlicher Sicht hier die wesentlichen im Gesetz enthaltenen Neuerungen:
- Arbeitnehmer sollen für 2020 und 2021 für Arbeit im Homeoffice bis zu fünf Euro pro Tag von der Steuer absetzen können. Maximal soll dies für 120 Tage gelten, also insgesamt bis zu 600 Euro. Allerdings wird die Pauschale mit dem ohnehin geltenden Arbeitnehmerfreibetrag verrechnet. Sie wird also erst bei dessen Überschreiten wirksam. Da es bei Arbeit im Homeoffice keinen Arbeitsweg gibt, kann für diese Tage auch keine Pendlerpauschale geltend gemacht werden. Insofern wird diese neue Pauschale in vielen Fällen ins Leere laufen; auf die Lohnsteuerberechnung wird dies somit im Regelfall keinen Einfluss haben.
- Die Steuerbefreiung für Sonderzahlungen bis zu 1500 Euro wegen besonderer Belastungen in der Corona-Krise wird bis Juni 2021 verlängert. Die Regelung können somit Unternehmen nutzen, die im Jahr 2020 keine oder noch nicht vollständig steuerfreie Prämien gezahlt haben. Sie können das bis zum 30.06.2021 noch nachholen.
- Die steuerfreie Sachbezugsgrenze von monatlich 44 Euro soll ab 2022 auf 50 Euro angehoben werden. Hinsichtlich der „Sachbezugskarten“ ist ein klärendes BMF-Schreiben zu erwarten.
- Zuschüsse der Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld bleiben bis Ende 2021 steuerfrei.
- Die Anhebung des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende auf 4008 Euro gilt statt bis Ende 2021 nun dauerhaft.
- Übungsleiter in Sportvereinen und andere ehrenamtlich tätige Ausbilder oder Betreuer können statt 2400 Euro künftig bis zu 3000 Euro pro Jahr als steuerfreie Zuwendung erhalten. Die weiter gefasste steuerfreie Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige steigt von 720 auf 840 Euro im Jahr.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Sprechen Sie uns gerne an!
zurück