Mandanteninformationen
Das neue Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht
Am 5. Dezember 2008 hat der Bundesrat den Gesetzentwurf für die Reform des Erbschaftsteuer-und Bewertungsgesetzes gebilligt. Damit kann das neue Gesetz, vorbehaltlich der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten, am 01.01.2009 in Kraft treten. In Erbfällen können die neuen Regelungen zur Begünstigung von Betriebsvermögen und Immobilien auf Antrag auch rückwirkend ab dem 01. Januar 2007 angewendet werden.
Mandanteninformation_ErbStreform_Dez_2009