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30.12.2020
Bundesanzeiger – vorerst keine Ordnungsgeldverfahren für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31. Dezember 2019
Das Bundesamt für Justiz hat in einer Pressemitteilung vom 16. Dezember 2020 erklärt, dass angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie und in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 am 31. Dezember 2020 endet, vor dem 1. März 2021 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs eingeleitet wird.
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