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Öffentliche Hand

Überlagernde Rechtssysteme verstehen und für öffentliche Akteure nutzen.

Die Betreuung und Beratung der öffentlichen Hand ist bereits seit der Gründung unserer Partnerschaft ein Tätigkeitsschwerpunkt. Wir betreuen eine Vielzahl von Gebietskörperschaften, Regie-, Eigen- und Landesbetriebe, Eigengesellschaften sowie kommunale Beteiligungen. Unser Tätigkeitsfeld ist hierbei bewusst umfassend konzipiert und eng an den Besonderheiten der öffentlichen Hand ausgerichtet. Es umfasst neben der rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Gestaltungsberatung auch die laufende Betreuung, besonders hinsichtlich der steuerlichen Deklaration. Auch bei der Erstellung kommunaler Rechenwerke (z.B. Eröffnungsbilanz, Bilanzierungsfragen nach NKF oder Erstellung von Trennungsrechnungen) wirken wir mit. Als Wirtschaftsprüfer führen wir verpflichtende und freiwillige Jahresabschlussprüfungen und Sonderprüfungen (z.B. nach § 53 HGrG) durch.

Unsere Spezialisierungen im Einzelnen:

  • Jahresabschlussprüfungen unter besonderer Berücksichtigung von Sondervorschriften wie der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und der Haushaltsordnungen der Länder (LHO), Eigenbetriebsrecht
  • Prüfungen nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
  • Steuerliche und rechtliche Beratung, insbesondere steuerliche Gestaltungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten im öffentlichen Bereich, wie
  • Besteuerung von Betrieben gewerblicher Art
    • steuerlicher Querverbund
    • Ausgründungen unternehmerischer Tätigkeiten
    • gebührenrechtliche Fragestellungen
    • Beratung von Kommunen
    • steuerliche und wirtschaftsrechtliche Optimierung kommunaler Beteiligungsstrukturen
    • umsatzsteuerliche Auswirkungen der wirtschaftlichen Betätigungen
    • Vergaberecht
  • Prüfung kommunaler Eröffnungsbilanzen sowie Prüfung von Jahresabschlüssen nach Haushaltsrecht z.B. NKF NRW
  • Prüfung von Trennungsrechnungen
  • Beratung bei beihilferechtlichen Fragestellungen
  • Sonderprüfungen, z.B. nach KWKG oder EEG
  • Rechnungswesen von Hochschulen
  • Gemeindeordnung (GeMO) und Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)

Wir sind ausgezeichnet!