Dienstag, 05.06.2012
Einführung der Gelangensbestätigung für EU-Lieferungen ausgesetzt
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 01.06.2012 mitgeteilt, dass die Regelungen über die neuen Nachweisvorschriften für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen erneut überarbeitet werden. Der Einsatz der Gelangensbestätigung, die ab 01.07.2012 gelten sollte, wurde ausgesetzt.
Das BMF hat weiter mitgeteilt, dass bei innergemeinschaftlichen Lieferungen es nicht beanstandet wird, wenn der Nachweis der Steuerbefreiung noch auf der Grundlage der bis 31.12.2011 geltenden (alten) Rechtslage geführt wird. Eine neue Frist, zu der die Neuerungen zur Gelangensbestätigung in Kraft treten sollen, wurde nicht genannt.
